Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins zur Förderung von Gemeinschaftlichkeit leila.wien
Erklärung zu den AGB
Die AGB regeln den vertraglichen Rahmen der Mitgliedschaft im Verein zur Förderung von Gemeinschaftlichkeit Leila Wien (im Folgenden leila.wien genannt), des Leihvorgangs sowie der daraus im Schadensfall entstehenden Haftung. Um Streitigkeiten und Unklarheiten in Schadensfällen vorzubeugen, sind hier die Grundsätze des Vereins leila.wien ausformuliert.
Präambel
leila.wien ist eine physische nonprofit-Leihplattform für Gegenstände aller Art. Wie in einer Bibliothek kann man Mitglied werden und sich Dinge ausleihen (und einbringen). Das schont die Umwelt, spart Geld, schafft Platz und bietet die Möglichkeit, viele neue Dinge auszuprobieren. Mit diesem Angebot, Gegenstände gemeinschaftlich zu nutzen, möchte leila.wien zu einem bewussteren Umgang mit unseren Ressourcen und einem solidarischen und verantwortungsvollen Miteinander beitragen.
Allgemein und Geltungsbereich
Diese vorliegenden AGB gelten für den Verleih von Leihgegenständen an die Mitglieder des Vereins leila.wien. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn leila.wien diesen vorher schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB sind auch auf alle zukünftigen Vereinbarungen mit den Mitgliedern oder auf zukünftige Kooperationen anzuwenden, ohne dass hierauf noch einmal gesondert verwiesen werden muss.
Die AGB gelten für den physischen Leihladen des Vereins leila.wien sowie für die Internetseite leila.wien und all ihre zugehörigen Subdomains. Mit der Registrierung auf leila.wien oder durch den Beitritt zum Verein direkt vor Ort im Leihladen verpflichtet sich das Mitglied zur Einhaltung dieser AGB.
leila.wien behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Eine Änderung wird den registrierten Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied den Änderungen der AGB nicht innerhalb von vier Wochen, werden diese automatisch zum angegebenen Datum übernommen.
Mitgliedschaft
Mitglied werden
Um ein vollwertiges ordentliches Mitglied bei leila.wien zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Volljährigkeit
eine aufrechte Meldeadresse in Österreich
schriftliche Zustimmung zu den AGB
Eine Registrierung erfolgt online auf www.leila.wien oder im Leihladen mit vollständiger Angabe der erforderlichen persönlichen Informationen. Eine einmalige Überprüfung des amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) durch leila.wien vor Ort ist notwendig um die Identität zu bestätigen und die Mitgliedschaft freizuschalten.
Der Abschluss der Mitgliedschaft ermöglicht es dem Mitglied, zu den in den vorliegenden AGB beschriebenen Konditionen, Gebrauchsgegenstände von leila.wien auszuleihen.
Der Abschluss einer Mitgliedschaft ist kostenlos.
Mitglieder verpflichten sich, von sich aus ihre Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse) aktuell zu halten und Änderungen innerhalb von zwei Wochen dem leila.wien mitzuteilen.
Mitgliedsdauer
Die Mitgliedschaft wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung ist durch das Mitglied jederzeit schriftlich (auch per E-Mail) möglich. Bei Kündigung werden etwaige Zahlungsverpflichtungen und die Rückgabe von ausgeliehenen Gegenständen unmittelbar schlagend. Wenn das Mitglied mehr als 12 Monate nichts ausgeliehen hat, wird sein Mitgliedsaccount stillgelegt. leila.wien ist berechtigt, das Mitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Ein wichtiger Grund seitens leila.wien sind insbesondere der wiederholte Zahlungsverzug des Mitglieds oder eine vertragswidrige Nutzung der Gegenstände durch das Mitglied. leila.wien behält sich vor, Mitglieder auch wegen sexistischer, rassistischer oder anderer diskriminierender Äußerungen auszuschließen.
Die Erklärung der vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft durch leila.wien kann formfrei und schriftlich, auch per E-Mail, erfolgen.
Leihvorgang
Leih- und Mahngebühren
Für das Ausleihen von Gegenständen fällt eine Leihgebühr an. Diese ist pro Gegenstand und ausgeliehenem Tag bei Rückgabe zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Wert und der Wartungsintensität des Gegenstands und ist auf https://www.leila.wien/katalog einsehbar. leila.wien behält sich das Recht vor, im Interesse des Vereins die Leihgebühren an die laufenden Kosten anzupassen, diese Änderungen werden allerdings nicht in einem laufenden Verleihvorgang wirksam. Im Falle einer verspäteten Rückgabe werden für den Zeitraum, der über die vereinbarte Leihdauer hinausgeht, zusätzlich zu den Leihgebühren Mahngebühren in der Höhe von 25% der Leihgebühren fällig.
Übernahme
Der Zustand der Leihgegenstände wird von leila.wien spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe an das Mitglied dokumentiert. Das Mitglied ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber leila.wien sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen, damit diese im Profil des Leihgegenstandes festgehalten werden können. Das Mitglied ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit sowie die Vollständigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen. Das Mitglied ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen, und je nach Gegenstand Tests zur Funktionsweise durchzuführen (bei Rädern beispielsweise einen Bremstest). Die Verantwortung und Haftung für die Gegenstände und die eigene Sicherheit in der Verwendung dieser liegt ab Übernahme beim Mitglied.
Weitergabe von Leihgegenständen
Die Weitergabe von Leihgegenständen an andere natürliche oder juristische Personen ist nicht gestattet. Das Mitglied haftet für sämtliche Folgen aus solchen unbefugten Weitergaben und ist dafür verantwortlich, dass der Leihgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt und in dem Zustand zurückgebracht wird, in dem er übernommen wurde.
Rückgabe des Leihgegenstandes
Das Mitglied ist verpflichtet, den Leihgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zu den Öffnungszeiten zurückzubringen. Eine Verlängerung der Leihdauer ist für das Mitglied selbstständig mit seinem Mitgliedsaccount oder durch Bekanntgabe per E-Mail an leila.wien möglich, wenn der Gegenstand noch nicht durch ein anderes Mitglied reserviert wurde. Die Verlängerung muss mindestens zwei Tage vor der ursprünglich geplanten Rückgabefrist stattfinden und ist erst gültig, wenn sie von leila.wien schriftlich bestätigt wurde. Die Rückgabe des Gegenstandes vor dem Leihladen sowie im Leihladen selbst ohne Anwesenheit der Person, die den Ladendienst innehat, ist ausdrücklich untersagt. Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand der Ladendienst innehabenden Person übergeben wurde und diese bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde.
leila.wien behält sich für den Fall, dass der Gegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, vor, eine spätere Überprüfung mit allfälliger Schadensfeststellung durchzuführen.
Das Mitglied ist verpflichtet, den Leihgegenstand vor der Rückgabe wieder in einen sauberen und gebrauchsfertigen Zustand zu bringen. Andernfalls ist leila.wien berechtigt, dem Mitglied Kosten für eine allfällige Reinigung und Reparatur in Rechnung zu stellen.
Selbstbehalt
Ausgeliehene Leihgegenstände sind mit größter Schonung und Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung und den Verlust von Leihgegenständen ist im Umfang der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten.
Im Schadensfall, bei Diebstahl oder Verlust eines Gegenstandes ist das Mitglied zudem zu einem Selbstbehalt von der 20fachen Tagesleihgbühr, maximal jedoch 100€ verpflichtet. Dieser Betrag ist bei der Rückgabe des kaputten oder beschädigten Gegenstands zusätzlich zu den Leihgebühren zu bezahlen. Bei Gegenständen, deren Reparaturkosten oder Neuanschaffungskosten weniger als der Selbstbehalt betragen, wird dem Mitglied die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Kosten nach Abwicklung der Reparatur oder Neuanschaffung zurückerstattet.
Einbringen von Gegenständen
Der Leihpool von leila.wien setzt sich aus gekauften, gesponserten und von Mitgliedern und anderen Personen eingebrachten Gegenständen zusammen. Für das Einbringen von Gegenständen gibt es die Möglichkeit, den Gegenstand dem leila.wien zu schenken oder zu leihen. leila.wien behält sich das Recht vor, Gegenstände abzulehnen, die nach dem Ermessen von leila.wien nicht in den Leihpool passen. Bücher, CDs, DVDs, Tiere, Kraftfahrzeuge und Verbrauchsgüter werden keinesfalls angenommen. Die eingebrachten Gegenstände müssen sich in einwandfreiem, funktionstüchtigen und sauberen Zustand befinden.
Wenn eine Person den entsprechenden Gegenstand an leila.wien schenkt, übergibt das Mitglied leila.wien die Besitzansprüche über den Gegenstand und verzichtet auf alle gesetzlichen Ansprüche ab der Übergabe.
Wenn eine Person den entsprechenden Gegenstand über einen zu vereinbarenden Zeitraum hinweg an leila.wien verleiht, nimmt sie zur Kenntnis, dass leila.wien keinerlei Haftung übernimmt, falls der Gegenstand beschädigt, zerstört, verloren oder gestohlen wird und leila.wien für all diese Fälle nicht rechtlich belangbar ist. leila.wien wird sich in solchen Fälle bemühen, angemessene Ersatzleistungen
zu erbringen, kann dazu aber nicht auf dem Rechtswege verpflichtet werden. Personen, die leila.wien einen Gegenstand leihweise zur Verfügung stellen, verpflichten sich, von sich aus ihre Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse) aktuell zu halten. Eine Rücknahme des an leila.wien verliehenen Gegenstands ist jederzeit möglich, außer der Gegenstand ist gerade an ein Mitglied ausgeliehen.
Sicherheit
Benützung
Das Mitglied ist zum sach- und vereinbarungsgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes in einem bestimmten und zuvor vereinbarten Zeitraum berechtigt. Es wird Angaben und Weisungen von leila.wien zur Handhabung des Gegenstands berücksichtigen.
Das Mitglied trägt ab Übernahme des Leihgegenstandes die Verantwortung, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt. Das Mitglied verpflichtet sich, den Leihgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Des Weiteren ist das Mitglied selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.
Bei einer Verwendung des Leihgegenstands im Ausland ist das Mitglied selbst dafür verantwortlich, sich mit der gesetzlichen Lage des Gebrauches des Leihgegenstandes im Ausland zu informieren. Mängel, die während der Dauer der Benützung auftreten, sind unverzüglich per E-Mail gegenüber leila.wien anzuzeigen.
Schutzvorrichtungen
Das Mitglied ist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren. Jeder Gegenstand muss entsprechend seiner Nutzung unterschiedlich gelagert/transportiert/gebraucht werden, das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich sich über den sachgemäßen Umgang zu informieren. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten ist das Mitglied verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser und dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden.
Haftung bei Sach- und Personenschäden
Die Verantwortung für den Leihgegenstand (ausgenommen höhere Gewalt) trägt in vollem Umfang das Mitglied. Das Mitglied ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich schriftlich an leila.wien zu melden. Bei der Rückgabe des Leihgegenstandes wird von leila.wien eine vollständige Schadensmeldung aufgenommen und dokumentiert. leila.wien haftet nicht für Sach- noch Personenschäden, die durch die Verwendung von Leihgegenständen entstanden sind. Das Mitglied agiert selbstverantwortlich und haftet für jegliche Schäden, die an dem oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Leihgegenstandes sowie für Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstige unsachgemäße Verwendung.
Änderungen, Reparaturen
Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch leila.wien Änderungen und/oder Reparaturen am Leihgegenstand vorzunehmen.
Sonstiges
Mitgliedsdaten
Die Daten der Mitglieder werden ausschließlich für die interne Handhabung der Leihvorgänge verwendet. Für die Verwaltung der Mitgliedsdaten sowie der Leihvorgänge wird die Software myTurn verwendet.
Website
Eine durchgehende Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Website leila.wien sowie zugehöriger Unterseiten kann nicht gewährleistet werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile des geschlossenen Mitgliedsvertrages oder dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der übrige Teil des Vertrages und/oder der AGB aufrecht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Wunsch des Verein leila.wien am Nächsten kommt.
Anzuwendendes Recht
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Auf der Mitgliedsvereinbarung sowie auf diesen AGB ist ausschließlich Schriftform anzuwenden. Auf den Vereinbarungen sowie auf diesen AGB ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme von Verweisungsbestimmungen in ausländisches Recht und ohne die Anwendung des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem sowie sämtlichen zukünftigen Verträgen zwischen dem Mitglied und leila.wien ist soweit gesetzlich zulässig die Zuständigkeit des sachlich in Wien zuständigen Gerichts vereinbart.
Auflösung des physischen Leihladens
leila.wien behält sich das Recht vor, den physischen Leihladen aus finanziellen oder sonstigen Gründen jederzeit zu schließen. Die noch im Leihladen vorhandenen Gegenstände können an die Mitglieder zurückgegeben werden, welche diese eingebracht haben. Sollten diese beschädigt oder nicht mehr vorhanden sein, übernimmt leila.wien keinerlei Verantwortung dafür und erbringt keine Ersatzleistungen.
Ich nehme hiermit die AGB von leila.wien zur Kenntnis und werde diese bei jedem Leihvorgang berücksichtigen.
Des Weiteren erkläre ich mit der Unterschrift, sorgsam mit den Leihgegenständen umzugehen. Ich werde diese Gegenstände funktionstüchtig, sauber und unversehrt zurückbringen, wie ich es mir von meinen Gegenständen wünsche. Das gegenseitige Verleihen sorgt für eine gegenseitige Verbindlichkeit sowie Respekt.